Accessibilitéit

Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht in Artikel 29 vor:
das Wahlverfahren und die Wahlmaterialien müssen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst werden.

Sie finden unten Dokumente.
Diese Dokumente wurden vom Ministerium für Familie, Integration und die Großregion, der Vereinigung "Info-Handicap", dem Zentrum für leichte Sprache "KLARO", dem Zentrum für politische Bildung "Zentrum fir politesch Bildung", und dem Zentrum für die Entwicklung von Sehfähigkeiten "CDV" ausgearbeitet.

Diese Dokumente ermöglichen allen Menschen, einschließlich Menschen mit geistiger Behinderung und Personen mit eingeschränkten Lese- und Schreibfähigkeiten, die Teilnahme bei den Wahlen und dies ohne die Hilfe einer dritten Person.

Check Politik

Die Hefte aus der Reihe Check Politik sind in Leichter Sprache geschrieben.

Die Texte sind für alle Menschen, die leicht lesbare Informationen möchten.

Es geht um Informationen, die mit Politik und Gesellschaft zu tun haben. Jedes Heft hat ein anderes Thema.

Das „Zentrum fir politesch Bildung“ und Klaro geben die Hefte heraus.

Das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion, das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend und das Büro des Europäischen Parlaments in Luxemburg helfen das aktuelle Heft herauszugeben.

Sie können die Dokumente hier herunterladen:

Sie können die Hefte über diese E-Mail Adresse bestellen: info@zpb.lu.

Instruktiounen an einfacher Sprooch. Nationalwalen -  Wéi wielen?

Zugänglichkeit der Wahlbüros

Diese Informations-Broschüre wurde herausgegeben von Info-Handicap in Zusammenarbeit mit Klaro. Sie richtet sich an alle Gemeinden und soll sicherstellen, dass die Wahlbüros für alle Bürger leicht zugänglich eingerichtet sind.

Weitere Details zur Zugänglichkeit der Wahlbüros

Anweisungen für die Einberufung für die Landes-Wahlen und für die Einberufung zu der Brief-Wahl 

Aktualiséiert