Zur Teilnahme an einem Referendum aufgerufen sind Wähler, die am Tag des Referendums in den Wählerverzeichnissen für die Parlamentswahlen eingetragen sind.
Betroffen sind demnach Personen, die:
- die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen;
- die am Tag des Referendums das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- im Besitz ihrer bürgerlichen und politischen Rechte sind;
- ihren Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben.
Im Ausland ansässige Luxemburger können per Briefwahl am Referendum teilnehmen.
Luxemburger mit Wohnsitz im Ausland, die nicht in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind, aufgrund der luxemburgischen Staatsangehörigkeit jedoch das aktive Wahlrecht haben, können per Briefwahl am Referendum teilnehmen.
Am Referendum können demnach nur Personen teilnehmen, die tatsächlich im Besitz des aktiven Wahlrechts sind.