Die Wähler werden durch eine dreimalige Mitteilung in 3 luxemburgischen Tageszeitungen über die Durchführung eines Referendums informiert.
Außerdem informieren die Gemeinden die auf ihrem Gebiet ansässigen Wähler auf angemessene Weise, auf jeden Fall jedoch per Aushang, dass diese den Text, auf den sich das Referendum bezieht, an den angegebenen Stellen und zu den angegebenen Öffnungszeiten einsehen können.
Diese Stellen und Zeiten werden von der Gemeinde nach eigenem Ermessen festgelegt; es müssen allerdings mindestens 6 Stunden pro Woche sein und der Samstag muss einer der Tage sein, an denen die Einsichtnahme möglich ist.
Die in den Zeitungen sowie durch die Gemeinde erfolgenden Mitteilungen müssen in den 3 Amtssprachen (Luxemburgisch, Deutsch und Französisch) verfasst werden.
Der Bürgermeister- und Schöffenrat schickt mindestens 5 Tage im Voraus jedem Wähler eine Wahlbenachrichtigung, in welcher der Tag der Stimmabgabe, die Öffnungszeiten des Wahllokals, der Ort des Wahllokals sowie, falls es mehrere Wahllokale gibt, das Lokal, in dem der Wähler seine Stimme abgeben muss, angegeben sind.