Im Mai 2022 haben das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion und seine Partner die Sensibilisierungskampagne "Ich kann wählen" gestartet. Ziel ist es, die nicht-luxemburgischen Einwohner über ihr Wahlrecht bei den Kommunalwahlen am 11. Juni 2023 zu informieren und sie auf die Notwendigkeit hinzuweisen, sich bis zum 17. April 2023 um 17 Uhr in die Wählerlisten eintragen zu lassen.
Dank der Änderung des Wahlgesetzes im Jahr 2022 haben auch nicht-luxemburgische Einwohner, die sich seit weniger als fünf Jahren in Luxemburg niedergelassen haben, das Recht, an den Kommunalwahlen teilzunehmen.
Um die Entwicklung der Eintragungen in die Wählerlisten genau verfolgen zu können, arbeitet das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion mit dem Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) zusammen, um Statistiken über die Eintragungen zu erhalten, die nach bestimmten individuellen Merkmalen und nach der Wohngemeinde aufgeschlüsselt sind.
Mit dieser Pressemitteilung veröffentlichen wir diese Statistiken, die die Situation am 31. Januar 2023 widerspiegeln.
Ziel ist es, die Bewohnergruppen identifizieren zu können, bei denen die Registrierungsquote nach wie vor niedrig ist und bei denen unsere Informations- und Sensibilisierungsbemühungen verstärkt werden müssen, indem wir ihnen Anreize bieten, an diesem wichtigen demokratischen Moment teilzunehmen, der allen offensteht.
Eine aktualisierte Fassung dieser Statistiken, die die Situation am 28. Februar 2023 widerspiegelt, wird auf einer Pressekonferenz in Anwesenheit des SYVICOL am 2. März 2023 um 9.30 Uhr im Bistrot de Bonnevoie (29, rue de Bonnevoie L-1260 Luxemburg) vorgestellt.
Ausführliche Informationen über die Sensibilisierungskampagne "Ich kann wählen" (je peux voter) finden Sie auf der Website ichkannwaehlen.lu.
Mitgeteilt vom Ministerium für Familie, Integration und die Großregion