Alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wähler können bei den Europawahlen am 26. Mai 2019 per Briefwahl wählen.
Der Antrag muss an den Bürgermeister- und Schöffenrat der Gemeinde in Luxemburg adressiert werden, in deren Wählerverzeichnis er geführt wird. Als Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis der Wähler geführt wird, gilt:
- die Wohnsitzgemeinde,
- ansonsten die Gemeinde des letzten Wohnsitzes,
- ansonsten die Geburtsgemeinde,
- ansonsten die Stadt Luxemburg.
Der Antrag kann gestellt werden:
- elektronisch über MyGuichet.lu;
- per einfachem Schreiben;
- mithilfe eines bei der Gemeindeverwaltung erhältlichen Vordrucks.
Der Antrag muss Namen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort sowie den Wohnsitz des Wählers und die Adresse, an die die Wahlbenachrichtigung zu schicken ist, enthalten.
Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen eine Kopie ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses vorlegen.
In seinem schriftlichen und unterschriebenen Antrag muss der Antragsteller an Eides statt erklären, dass er sein Wahlrecht nicht verwirkt hat.
Der Antrag auf Briefwahl kann frühestens ab dem 4 März 2019 eingereicht werden, und das bis spätestens zum:
- 16. April, wenn die Wahlgenachrichtigung an eine Adresse im Ausland zugestellt werden muss;
- 2. Mai, wenn die Wahlbenachrichtigung an eine Adresse im Großherzogtum Luxemburg zugestellt werden muss.
Erfüllt der Antragsteller die Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts, schickt ihm der Bürgermeister- und Schöffenrat die Wahlbenachrichtigung, die Kandidatenliste und die Wahlumschläge per Einschreiben bis spätestens zum
- 26. April, bei Zustellung an eine Adresse im Ausland;
- 11. Mai, bei Zustellung innerhalb Luxemburgs.
Erfüllt der Antragsteller die Bedingungen für die Briefwahl nicht, übermittelt der Bürgermeister- und Schöffenrat ihm einen Ablehnungsbescheid.
Die Umschläge mit den Stimmen müssen spätestens bis zum Wahltag um 14.00 Uhr in dem als Empfänger angegebenen Wahllokal eingehen.