Erklärung zur Barrierefreiheit


Die die Erklärung abgebende Stelle "Informations- und Presseamt" ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://elections.public.lu/

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (z.B. Blinde, Sehbehinderte, Personen mit einer sonstigen Behinderung usw.).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise vereinbar mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Allgemeinen Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) v4.1, das diese Norm umsetzt, aufgrund der nachstehend aufgeführten Elemente.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • Die Parlamentswahlen von 2023 und 2019 weisen einige Mängel auf: 
    •  einige Überschriften von Tabellenzeilen sind nicht identifizierbar;
    • einige Tabellenspalten enthalten nur eine Grafik, sind aber nicht identifizierbar.
  • Office-Dokumente sind nicht zugänglich: 
    • schwache Farbkontraste;
    • falsche Sprache des Dokuments;
    • Listenelemente werden nicht wiedergegeben;
    • Alternativen zu eingebundenen dekorativen Bildern;
    •  …
  • Es fehlen einige Navigations-Tags, insbesondere in der Navigationsleiste, auf der Nachrichtenseite bei den Filtern und der Paginierung.
  • Einige Links sind ungeeignet.
  • Auf der Nachrichtenseite sind die Filter nicht betitelt.
  • Die Untertitel werden in den Layout-Tags angezeigt. Dies sollte den Zugang zu den Informationen nicht behindern.
  • Die Tabellen haben keine Zusammenfassung.
  • Einige Gültigkeitsfehler im HTML-Code können die assistiven Technologien stören.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Einige Schnittstellenkomponenten weisen Lücken hinsichtlich der Nutzbarkeit durch assistive Technologien auf:
  • Auf den Seiten der Gemeinden ist in jeder Tabellenzeile eine versteckte Tabelle eingebettet. Sie erlaubt den Zugriff auf die Namen der Kandidaten und ihre jeweiligen Ergebnisse. Diese Tabelle ist nicht barrierefrei, aber die Ergebnisse sind auch auf den Seiten der einzelnen Parteien verfügbar.
  • Einige interaktive Grafiken weisen Mängel auf, die Links in den interaktiven Karten sind jedoch unter der Rubrik "Gemeinden" oder "Wahlbezirk" der jeweiligen Wahl aufgeführt.
  • Die Ergebnisse werden oft in Tabellenform präsentiert, wobei der Titel direkt über der Tabelle steht, aber nicht programmatisch mit der Tabelle verbunden ist.

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen

  • Alle interaktiven Karten sind ausgenommen, sofern die wesentlichen Informationen in barrierefreier digitaler Form bereitgestellt werden. Wir bemühen uns, diese identifizierbar zu halten und zu prüfen, dass sie keine Fallen verursachen. Die Links in den interaktiven Karten sind unter der Rubrik "Gemeinden" für jede Wahl aufgelistet, diese Seiten enthalten den Status jedes Ergebnisses und die Ergebnisse jeder Partei.
  • Die Seiten zu den Wahlen zwischen 2018 und 2013 weisen zusätzliche Mängel auf, aber die Ergebnisse für jede Partei und jede Gemeinde sind wörtlich verfügbar. Diese Inhalte werden als Archiv eingestuft.
    •  Einige Tabellenüberschriften sind nicht identifiziert, 
  •  Die Seiten zu den Wahlen vor 2013 sind nicht zugänglich, sie werden als Bild ohne Alternative dargestellt. Diese Inhalte werden als Archiv eingestuft.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27. April 2023 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von dieser Internetseite mit den im RGAA 4.1 festgelegten Anforderungen, wie eine Bewertung durch eine Drittorganisation : "Idéance". 

Kontrollprozess

Die Entwicklung von Renow-Websites erfolgt innerhalb eines generischen und zentralisierten Rahmens und Architektur, unter Einhaltung der Projektmanagementprozesse und der Renow-Checkliste. Um Neutralität zu gewährleisten, ziehen wir regelmäßig Experten für Barrierefreiheit hinzu, um die Konformität von Websites oder neuen Funktionen zu überprüfen.

Jede Website wird in mehreren Phasen bewertet:

  1. Bei der Konzipierung der Inhaltsstruktur.
  2. Bei der Umsetzung der grafischen und funktionalen Layouts.
  3. Kurz vor der Onlineschaltung.

Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen folgendermaßen durchgeführt:

  • Bei jedem neuen Inhalt prüft die Redaktion vor der Veröffentlichung den Zugriff auf alle Inhalte.
  • Jede neue Funktion der Website wird vor der Veröffentlichung bewertet.

Bei der Bewertung wird die Website mit den wichtigsten Screenreadern auf Tablets, Mobiltelefonen und PCs getestet. Sie werden auch mit verschiedenen Webbrowsern getestet (Kompatibilität mit bis zu zwei früheren Versionen im Vergleich zur aktuellen Version).

Kompetenzen der Beteiligten

Die Arbeitsverfahren beinhalten die Anwendung der Internet-Leitlinien während der einzelnen Phasen zur Erstellung der Website (Redaktion, Management, Entwicklung).

Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internet-Leitlinien ordnungsgemäß anzuwenden.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie einen Mangel an der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an accessibilite@elections.public.lu: beschreiben Sie bitte möglichst genau das Problem und die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen per E-Mail innerhalb von 1 Monat zu antworten. Um das Problem auf dauerhafte und vernünftige Weise zu beheben, wird die Online-Korrektur des Zugangsmangels privilegiert. Falls dies jedoch nicht möglich ist, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem Ihren Wünschen entsprechenden, zugänglichen Format zugesandt:

  • schriftlich in einem Dokument oder einer E-Mail;
  • mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.

Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz..

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