Anweisungen für die Wähler

Europawahlen

Jeder Wähler verfügt über so viele Stimmen, wie Mitglieder des Europäischen Parlaments im Großherzogtum zu wählen sind, d.h. 6.

Die Wähler können entweder eine Liste oder aber einzelne Kandidaten wählen.

Wähler, die eine Liste wählen, dürfen keine weiteren Stimmen vergeben, es sei denn, die gewählte Liste enthält weniger Kandidaten, als Abgeordnete in dem betreffenden Bezirk zu wählen sind.

Wähler, die einzelne Kandidaten wählen, können diese aus einer oder mehreren Listen auswählen, wobei sie jedoch darauf achten müssen, nicht mehr Stimmen zu vergeben, als Sitze vorhanden sind.

Die Wähler können jedem der Kandidaten zwei Stimmen geben, wobei die Gesamtzahl der Stimmen, über die sie verfügen, jedoch nicht überschritten werden darf.

Wenn der Wähler den weißen Kreis in dem Feld über einer Liste schwärzt oder dort ein Kreuz (+ oder x) macht, wählt er die gesamte Liste und gibt somit jedem Kandidaten dieser Liste eine Stimme. Jedes Kreuz (+ oder x), das in einem der Kästchen hinter dem Namen der Kandidaten gesetzt wird, entspricht einer Stimme für den betreffenden Kandidaten.