Mehrheitswahl
In luxemburgischen Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern wird bei den Kommunalwahlen nach dem System der relativen Mehrheit gewählt.
Jeder Wähler verfügt über so viele Stimmen, wie Ratsmitglieder in den Gemeinderat zu wählen sind.
Der Wähler gibt seine Stimmen ab, indem er jeweils in das Kästchen hinter dem Namen der von ihm gewählten Kandidaten ein Kreuz (+ oder x) macht.
Verhältniswahl
In Gemeinden mit mindestens 3.000 Einwohnern wird gemäß dem Verhältniswahlrecht nach Listen gewählt.
Jeder Wähler verfügt über so viele Stimmen, wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Jedes Kreuz (+ oder x), das in einem der beiden Kästchen hinter dem Namen der Kandidaten gesetzt wird, entspricht einer Stimme für den betreffenden Kandidaten. Er kann jedem der Kandidaten zwei Stimmen geben, wobei die Gesamtzahl der Stimmen, über die er verfügt, jedoch nicht überschritten werden darf.
Wenn der Wähler den weißen Kreis in dem Feld über einer Liste schwärzt, wählt er die gesamte Liste und gibt somit jedem Kandidaten dieser Liste eine Stimme.