Die Überprüfung der von jeder Gemeinde ermittelten Zahlen der Unterschriftensammlung ergibt für alle Gemeinden die folgende Gesamtzahl:
- Eingegangene Eintragungen: 1.655
- Ungültige Eintragungen: 3
- Gültige Eintragungen: 1.652
Da die Gesamtzahl der gültigen Eintragungen weniger als 25.000 Unterschriften beträgt, ist der Antrag vom 2. Februar 2022 auf Durchführung eines Referendums über die geplante Änderung der Kapitel I., II., III., V., VII., VIII., IX., X., XI. und XII. der Verfassung nicht erfolgreich.
Die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses kann von jedem Wähler innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg, Mémorial A, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochten werden, andernfalls ist die Anfechtung ausgeschlossen.
Pressemitteilung des Staatsministeriums