Das Zentrale Regierungsbüro und seine Aufgaben
Am Sonntag, den 26. Mai 2019, finden die Europawahlen im Großherzogtum Luxemburg statt. Das Zentrale Regierungsbüro ("Bureau centralisateur gouvernemental", BCG), das anlässlich jeder Parlaments-, Europa- und allgemeinen Kommunalwahl eingerichtet wird, ist damit beauftragt, das offiziöse Wahlresultat zu erfassen und zu veröffentlichen.
Um eine zeitnahe Erfassung der Resultate zu gewährleisten, arbeiten 92 Bedienstete des Staates am Wahltag für das BCG. Die Mehrheit der Bediensteten werden im Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) eingesetzt, es sind aber auch Zweigstellen des BCG in den Hauptwahllokalen der Stadt Luxemburg und Esch-sur-Alzette eingerichtet.
Die Seite elections.public.lu
Am Wahltag wird das offiziöse und komplette Resultat auf der offiziellen Internetseite der Wahlen im Großherzogtum Luxemburg nicht vor 23 Uhr veröffentlicht, dies gemäß des abgeänderten Aktes von 1976 zur Einführung der unmittelbaren Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments, welcher vorsieht, dass die Mitgliedstaaten ihre Resultate nicht vor der Schließung des letzten Wahlbüros in der Europäischen Union bekanntgeben dürfen.
Nach der Veröffentlichung präsentiert die Seite die kompletten Resultate der Europawahlen, sowohl auf nationaler Ebene, als auch für jede Gemeinde, Partei und die einzelnen Kandidaten. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Resultate der Europawahlen von 2019 mit denen von 2014 zu vergleichen.
Um sämtliche Informationen bezüglich der Wahlen in Luxemburg allen Bürgern zugänglich zu machen, wurde die Seite elections.public.lu in alle Amts- und Verkehrssprachen des Großherzogtums übersetzt: Französisch, Deutsch, Englisch und Luxemburgisch.
Mit dem Ziel, jeder Person, unabhängig ihrer spezifischen Bedürfnisse, die Teilnahme an den Wahlen zu ermöglichen, bietet die Seite nunmehr auch alle wesentlichen Informationen in leichter Sprache an. Diese Dokumente können in verschiedenen Sprachversionen auf der Seite Barriere-Freiheit heruntergeladen werden.
Schlüsseldaten
Es gilt zu bedenken, dass alle Zahlen bis zum Wahltag noch leicht variieren können (im Falle eines Umzuges, Sterbefälle, usw.) Ein Großteil der Daten können auf dem Open-Data-Portal der Regierung heruntergeladen werden. Die angegebenen Zahlen geben den Stand vom 17. Mai 2019 an.
Die Kandidaten für die Europawahlen
Insgesamt haben 10 Parteien eine vollständige Liste mit jeweils 6 Kandidaten für die Europawahlen vom 26. Mai 2019 präsentiert. 32 der insgesamt 60 Kandidaten sind Männer, 28 Frauen.
Der allgemeine Altersdurchschnitt liegt bei 43,9 Jahren, die Kandidatinnen sind im Schnitt 40 Jahre alt, die männlichen Kandidaten 47. Was die Aufteilung der Kandidaten in verschiedene Altersgruppen betrifft, so sind 15 Kandidaten zwischen 20 und 29 Jahre alt, 13 zwischen 30 und 39, 5 zwischen 40 und 49, 17 zwischen 50 und 59, 7 sind zwischen 60 und 69 Jahre alt und 3 Kandidaten liegen in der Altersgruppe der 70- bis 79-Jährigen.
Die Wähler
283.683 Wähler werden aktuell in den Wählerverzeichnissen für die Europawahlen geführt. Dies entspricht einem Zuwachs von 19.500 Wählern, im Vergleich zu den vorigen Europawahlen von 2014, für die insgesamt 264.183 Wähler in den Wählerverzeichnissen eingetragen waren.
Die Anzahl der Wähler variiert dabei erheblich zwischen den verschiedenen Gemeinden des Großherzogtums: während die kleinste Gemeinde, Saeul, lediglich 521 Wähler zählt, sind in den Wählerverzeichnissen der größten Gemeinde, der Stadt Luxemburg, 35.288 Wähler geführt.
Nicht luxemburgische EU-Wähler
Bis zum 28. Februar 2019 konnten sich in Luxemburg wohnhafte Bürger nicht luxemburgischer EU-Mitgliedstaaten in die Wählerverzeichnisse für die Europawahlen 2019 eintragen. Aktuell sind 23.175 ausländische EU-Staatsangehörige in den Wählerverzeichnissen für die Europawahlen eingetragen. Bei den letzten Europawahlen im Jahr 2014 wurden 21.650 ausländische Wähler in den Verzeichnissen geführt. Demnach ist die Zahl der eingeschriebenen EU-Ausländer um 1.525 (+7%) Personen angestiegen.
Seit den letzten Europawahlen vom 25. Mai 2014, haben sich insgesamt 7.209 nicht luxemburgische EU-Staatsbürger in die Wählerverzeichnisse für die Europawahlen eingetragen lassen. Die Einschreibungsquote, also der Prozentsatz der eingetragenen ausländischen Wähler im Vergleich zur potenziellen Wählerschaft (in Luxemburg wohnhafte EU-Staatsbürger über 18 Jahre), beträgt 11,8% und ist somit leicht rückgängig im Vergleich zu 2014, wo die Quote noch bei 12,2% lag. Der Wähleranteil, also der Prozentsatz der nicht luxemburgischen EU-Staatsbürger von der Gesamtwählerschaft des Großherzogtums, blieb zwischen 2014 und 2019 konstant bei 8,2%.
Unter allen EU-ausländischen eingetragenen Wählern sind die Portugiesen, in absoluten Zahlen, mit 7.765 Wählern am stärksten vertreten. Dies entspricht 10,35% der in Luxemburg wohnhaften protugiesischen Bevölkerung. Darauf folgen die Franzosen mit 4.301 Wählern (11,5% der ansässigen Bevölkerung), die Italiener mit 2.847 (14,8%), die Belgier mit 2.466 (14,7%) und die Deutschen mit 2.149 Wählern (19,7%).
Auf kommunaler Ebene sind erhebliche Unterschiede bezüglich der Anzahl der eingeschriebenen nicht luxemburgischen EU-Bürgern und deren Wähleranteil festzustellen. So liegt der Wähleranteil der ausländischen EU-Bürger in den großen Städten des Landes in der Regel über 8%, während die kleinen Gemeinden, mit weniger als 1.000 Wählern, einen Anteil von weniger als 5% aufweisen.
Wichtige Termine:
Um sicherzustellen, dass ihr Stimmzettel fristgerecht zugestellt wird, müssen Wähler, die in Luxemburg wohnhaft sind und per Briefwahl an den kommenden Europawahlen teilnehmen, diesen bis spätestens Freitag, den 24. Mai 2019, vor der letzten Leerung des Briefkastens einwerfen.
Diejenigen Wähler, welche ihren Stimmzettel nicht per Post abgeschickt haben, können den gelben Versandumschlag, welcher den Wahlumschlag und den Stimmzettel enthält, noch am Wahltag zwischen 8 und 14 Uhr im Hauptwahlbüro ihrer Gemeinde abgeben.
Spätestens bis zum 21. Mai 2019 erhalten die in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wähler ihre Wahlbenachrichtigung, in welcher der Wahltag, die Öffnungszeiten des Wahllokals sowie der Ort des Wahllokals angegeben sind.
Die Wähler können ihre Stimmen zwischen 8 Uhr morgens und 14 Uhr nachmittags abgeben. Am Wahltag müssen sich die Wähler mit ihrem Personalausweis oder ihrem Reisepass in das Wahllokal begeben.
Pressemitteilung des Zentralen Regierungsbüros / Informations- und Presseamts