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Europa-Wahlen in Luxemburg

Titel

  1. EU - Die Europäische Union
  2. Wer entscheidet in der Europäischen Union?
  3. Das Europa-Parlament wählen
  4. Nach der Wahl
  5. Wörter-Buch

1. EU - Die Europäische Union

Was ist die Europäische Union?

Die Europäische Union ist eine Vereinigung von 27 Ländern auf dem Kontinent Europa.

Die Abkürzung ist: EU.

Die Länder in der EU arbeiten eng zusammen. 

Aber nicht alle Länder in Europa sind in der EU.

Das Vereinigte Königreich hat die EU im Februar 2020 verlassen. Der Austritt von Großbritannien heißt: Brexit.

Vor dem Austritt gab es viele Gespräche.

In den Gesprächen ging es um diese Frage: Wie arbeiten die EU und Großbritannien nach dem Brexit zusammen?

Was macht die Europäische Union?

Die EU soll verhindern, dass es Krieg in Europa gibt. Die EU soll den Handel zwischen den Ländern einfacher machen.

Zum Beispiel: den Handel mit Lebens-Mitteln oder Autos. Die EU soll auch die Demokratie sichern.

Das bedeutet: das Volk entscheidet.

Unser Alltag wird von der EU bestimmt.

Die EU kümmert sich zum Beispiel um diese Dinge:

  • Die Käufer schützen

Man kann Sachen kaufen aus anderen Ländern. Für die Sachen gibt es gemeinsame Regeln.

Das heißt: Die Regeln sind für alle Länder gleich. In den Regeln steht:

-   Wie werden die Sachen gemacht?

-   Wie werden die Sachen verkauft? Die Regeln schützen die Kunden.

Beispiel: Manchmal geht das Handy kaputt. Dann muss das Geschäft das Handy reparieren. Aber nur bis 2 Jahre nach dem Kauf.

Oder das Geschäft muss ein neues Handy geben.

  • Die Grenzen öffnen

In der EU gibt es "offene Grenzen" für Menschen und den Handel.

Das heißt: Zwischen EU-Ländern gibt es fast keine Grenz-Kontrollen mehr. Bürger aus der EU können einfacher von Land zu Land reisen.

Sie brauchen keinen Ausweis zu zeigen.

Sie können einfacher in einem anderen EU-Land arbeiten.

Zum Beispiel: "carte d'identité" oder Reise-Pass.

  • Die Umwelt schützen

Die EU kümmert sich um die Natur und die Umwelt. Deshalb gibt es jetzt überall besondere Glüh-Birnen. Solche LED oder Spar-Lampen brauchen weniger Strom.

  • Den jungen Leuten helfen

Die EU-Bürger können überall in der EU lernen.

Die Abschluss-Diplome sind auch in den anderen EU-Ländern gültig. Ein Programm hilft den Studenten.

Das ist wenn sie ein Jahr in einem anderen Land studieren wollen.

Das Programm heißt Erasmus: Es ist eine Geld-Hilfe für Studenten.

Europa entscheidet nicht alles

Für viele Dinge sind die Länder und Gemeinden selbst verantwortlich. Das heißt für Luxemburg: Die Chamber (das Parlament) und die Gemeinden.

Deshalb gibt es auch noch diese Wahlen in Luxemburg:

  • Für die Chamber: die Landes-Wahlen. Hier dürfen nur Luxemburger wählen.
  • Für die Gemeinden: die Gemeinde-Wahlen.

Hier dürfen Luxemburger und Nicht-Luxemburger wählen.

Die EU kümmert sich nicht um die Schulen in Luxemburg. Die Chamber entscheidet über die Schulen in Luxemburg.

Denn das ist eine nationale Sache: eine Sache vom Land selbst. Die Chamber weiß am besten, wie die Lage in Luxemburg ist.

Beispiel: Welche Sprachen lernt man in den Schulen.

Die EU kümmert sich auch nicht um die Bau-Erlaubnis für neue Häuser.

Darüber entscheiden die Gemeinden in ihrem Gemeinde-Rat. Denn das ist eine Gemeinde-Sache.

Die EU entscheidet nur über Dinge, die in ganz Europa gleich sein sollen.

Beispiel:

Sie fahren von Luxemburg in ein anderes Land in der EU. Sie können in dem Land zum selben Preis telefonieren wie in Luxemburg.

Entscheidungen treffen also: Gemeinden, Länder und die EU.

Deshalb gibt es Gemeinde-Wahlen, Landes-Wahlen und Europa-Wahlen.

Luxemburg ist ein kleines Land. Luxemburg kann nicht alles selbst machen. Luxemburg braucht andere Länder.

Luxemburg kann in der EU mit Politikern aus anderen Ländern reden. Luxemburg kann über gemeinsame Regeln mitentscheiden.

2.  Wer entscheidet in der Europäischen Union?

In der Europäischen Union gibt es verschiedene Einrichtungen. In den Einrichtungen arbeiten viele Menschen.

Sie entscheiden, was in der EU passiert.

Die Entscheidungen dauern oft lange in der EU. Denn es gibt viele Länder in der EU, die bei der Entscheidung mitmachen. Jedes Land will seine Ziele erreichen. Deshalb diskutieren die Länder lange.

Jetzt lernen Sie die Aufgaben von diesen Einrichtungen kennen:

  1. Das Europa-Parlament
  2. Der Minister-Rat
  3. Die Europäische Kommission
  4. Der Europäische Rat

Sie lesen auch, wen Sie wählen können.

Das Europa-Parlament

Das Europa-Parlament heißt auch: Europäisches Parlament. Das Europa-Parlament vertritt die Menschen in der EU.

Die Bürger aus der ganzen EU wählen alle 5 Jahre das neue Europa-Parlament.

Im Jahr 2024 wählen die Bürger 720 Vertreter in das Europa-Parlament. Sie sind Europa-Abgeordnete.

In Luxemburg sagt man auch: Europa-Deputierte. Es sind Frauen und Männer.

Sie kommen aus allen EU-Ländern.

Große Länder mit vielen Menschen haben mehr Europa-Deputierte als kleine Länder.

Ein kleines Land wie Luxemburg hat 6 Europa-Abgeordnete. Ein großes Land wie Deutschland hat 96 Abgeordnete.

Die Versammlungen sind in Brüssel (Belgien) und in Straßburg (Frankreich). Die Verwaltung ist in Luxemburg.

Die Europa-Abgeordneten haben vor allem 3 Aufgaben:

  • Sie kontrollieren die Europa-Regierung.

Diese Regierung heißt: Europäische Kommission.

  • Sie besprechen Ideen für neue Gesetze in Europa. Sie stimmen über die neuen Gesetze ab.

Sie machen das zusammen mit dem Minister-Rat. Die Gesetze gelten dann in ganz Europa.

  • Die Europa-Abgeordneten entscheiden über den Haushalt (Budget), zusammen mit dem Minister-Rat.

Der Haushalt ist ein Plan oder ein Dokument. Darin steht, wieviel Geld in die EU reinkommt und wieviel Geld die EU ausgibt. 

Der Minister-Rat oder Rat der Europäischen Union

Die EU hat einen Minister-Rat.

Er heißt auch: Rat der Europäischen Union.

Hier treffen sich die Minister aus den EU-Ländern. Auch die Minister aus Luxemburg.

Es sind nicht immer alle Minister dabei. Das hängt vom Thema ab.

Die Minister haben zum Beispiel folgende Aufgaben:

  • Sie entscheiden über die EU-Gesetze zusammen mit dem Europa-Parlament.
  • Sie diskutieren über die Entscheidungen in ihren Ländern.

Die Entscheidungen betreffen zum Beispiel den Arbeits-Markt, die Jugend und Flüchtlinge.

Die Minister versuchen die Entscheidungen aufeinander abzustimmen.

Alle 6 Monate leitet ein anderes Land den Minister-Rat. Man sagt: Das Land hat den Vorsitz.

Dieses Land organisiert die Minister-Treffen. Luxemburg hat den Vorsitz in dem Jahr 2029.  

Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission arbeitet wie eine Regierung. Die Kommission hat diese Aufgaben:

  • Sie schlägt neue Gesetze für die EU vor.
  • Sie passt auch auf, dass alle EU-Länder sich an die Gesetze halten.

Die Kommission hat einen Präsidenten.

Die Abgeordneten von dem Europa-Parlament wählen den Präsidenten. Die europäischen Parteien schlagen eine Person vor.

Die Person ist der wichtigste Kandidat von der europäischen Partei. Man sagt auch: Spitzen-Kandidat.

Es gibt 27 Kommissare in der Europäischen Kommission. Die Kommissare sind die Minister von der EU.

Jeder Kommissar kommt aus einem anderen Land. Und er kümmert sich um einen anderen Bereich.

Zum Beispiel gibt es einen Kommissar für Landwirtschaft und einen Kommissar für Umwelt. 

Der Europäische Rat

Im Europäischen Rat treffen sich die Staats-Chefs oder Regierungs-Chefs aus den 27 Ländern.

Der Luxemburger Regierungs-Chef (Premier-Minister) fährt zu diesem Treffen.

In Frankreich fährt der Staats-Chef (Präsident) zu dem Treffen.

Die Mitglieder vom Europäischen Rat treffen sich normalerweise 4-Mal im Jahr.

Der Europäische Rat hat diese Aufgaben:

  • Er bestimmt die Themen für die Arbeit in der EU.
  • Er legt die allgemeinen Ziele für die EU fest. Zum Beispiel Ziele für die Sicherheit in der EU.

Weitere Einrichtungen

Der Europäische Gerichts-Hof ist in Luxemburg-Kirchberg. Der Gerichts-Hof passt auf, dass:

  • alle Länder sich an die EU-Gesetze halten und
  • alle Länder die Grund-Rechte der Bürger respektieren.

Der Europäische Rechnungs-Hof ist in Luxemburg-Kirchberg. Er kontrolliert das Geld in den EU-Einrichtungen:

Wie viel Geld bekommt die EU und wie viel Geld gibt die EU aus.

Er prüft, ob die EU-Einrichtungen das Geld wie geplant ausgeben.

Die Europäische Zentral-Bank ist in Frankfurt (Deutschland). Diese Bank kümmert sich um die europäische Währung, den Euro.

3. Das Europa - Parlament wählen 

Wer darf Kandidat sein?

Kandidat sein bedeutet:

Man möchte Mitglied des Europäischen Parlaments sein. Auf Luxemburgisch sagt man auch: "sech opsetze loossen". Bürger können Kandidaten wählen.

Kandidat darf sein:

  • Wer erwachsen ist (ab 18 Jahre).
  • Wer die Nationalität eines EU-Landes hat.
  • Wer seine Bürger-Rechte hat. Das heißt: Der Richter hat der Person nicht verboten, zu wählen.
  • Wer seinen festen Wohn-Sitz in Luxemburg hat.

Das heißt: Wer an dem Tag in Luxemburg angemeldet ist, an dem die Kandidaten-Liste abgegeben wird.

Gewählt sein heißt, dass der Kandidat Europa-Abgeordneter werden darf.

Europa-Abgeordneter im Europa-Parlament ist ein Beruf. Das heißt: Der Europa-Abgeordnete arbeitet nicht mehr in dem Beruf den er vor der Europa-Wahl hatte.

Der Europa-Abgeordnete bekommt seinen Lohn von der EU.

Wer darf wählen?

Wähler bei den Europa-Wahlen darf sein:

  • Wer erwachsen ist (ab 18 Jahre).
  • Wer seine Bürger-Rechte hat. Das heißt: Der Richter hat der Person nicht verboten, zu wählen.
  • Wer die Nationalität eines EU-Landes hat.
  • Wer einen "Tuteur" (Vormund) hat. Wer einen "Tuteur" hat muss aber nicht wählen.
  • Nicht-Luxemburger müssen in Luxemburg angemeldet sein. Das ist notwendig an genau dem Tag, an dem sie sich in die Wähler-Liste eintragen.

Alle Wähler stehen auf der Wähler-Liste. Jede Gemeinde hat eine Wähler-Liste.

Wer auf der Wähler-Liste steht, darf und muss wählen. Egal welche Nationalität man hat.

Nicht-Luxemburger können ihren Namen aber von der Wähler-Liste streichen lassen.

Luxemburger können das nicht.

Luxemburger sind automatisch auf der Wähler-Liste. Sie müssen wählen gehen.

Nicht-Luxemburger müssen die Nationalität eines EU-Landes haben. Sie sind nicht automatisch auf der Wähler-Liste.

Sie müssen einen Antrag stellen.

Das müssen Sie bis spätestens 55 Tage vor den Wahlen tun.

Man muss den Antrag bei der Gemeinde stellen, in der man wohnt. Dazu muss man einen Brief schreiben.

Oder man geht ins Internet. Dafür gibt es eine Internet-Seite. Sie heißt: www.guichet.lu.

Diese Webseite ist nicht in leichter Sprache. Sie ist auf Deutsch, Französisch und Englisch.

Nicht-Luxemburger dürfen nur die Abgeordneten von einem Land wählen:

Entweder Europa-Abgeordnete in Luxemburg oder Europa-Abgeordnete in ihrem Herkunfts-Land.

Die Einberufung "Convocatioun"

Sie bekommen vor der Wahl einen Brief-Umschlag mit der Post. Im Brief-Umschlag liegen diese Papiere:

Das Einberufungs-Schreiben, die "Convocatioun" Sie werden aufgefordert, an den Wahlen teilzunehmen.

Darin steht auch:

  • wann und wo Sie wählen
  • wie lange das Wahl-Büro geöffnet ist
  • wie viele Europa-Deputierte Sie wählen können.
Einberufungsschreiben
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Die Anweisungen:

Das sind die Regeln für den Wähler.

Die Regeln sind in drei Sprachen: Luxemburgisch, Deutsch und Französisch.

Die Wähler müssen sich an diese Regeln halten. Dann ist der Wahlzettel gültig.

Instructions pour électeur
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Das Beispiel vom Wahl-Zettel:

Auf dem Beispiel vom Wahl-Zettel können Sie üben, um sich vorzubereiten.

Europa-Wahlen
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Die Brief-Wahl

Sie können im Wahl-Büro wählen. Sie können auch mit der Post über Brief-Wahl wählen.

Sie müssen die Brief-Wahl anfragen.

  • Das ist nur 12 Wochen bis spätestens 25 Tage

vor den Wahlen möglich.

  • Wähler im Ausland müssen die Anfrage früher schicken:

12 Wochen bis spätestens 40 Tage vor den Wahlen.

Sie müssen bei Ihrer Gemeinde ein Formular beantragen.

Sie finden das Formular auch im Internet: www.guichet.lu.

Sie können das Formular auf Papier ausfüllen.

Sie schicken das Formular per Post an die Gemeinde. Oder Sie füllen das Formular direkt online aus unter www.guichet.lu.

Sie müssen eine Adresse auf das Formular schreiben. Wenn Sie im Ausland wohnen, müssen Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises hinzufügen.

Sie erhalten dann einen Wahl-Zettel per Post.

Im Brief liegen:

  •  das Einberufungs-Schreiben („Convocatioun“),
  • die Regeln für den Wähler,
  • ein Beispiel vom Wahl-Zettel,
  • der Wahl-Zettel, den Sie zurückschicken,
  • 2 leere Brief-Umschläge.

Sie füllen den richtigen Wahl-Zettel aus.

Dann schicken Sie den richtigen Wahl-Zettel mit der Post an die Gemeinde.

Der Wahlzettel wird von der Gemeinde verschickt, bis spätestens:

  • 15 Tage vor der Wahl an die Adresse, die Sie in Luxemburg angeben, oder
  • 30 Tage vor der Wahl an die Adresse, die Sie im Ausland angeben.

Wann müssen Sie den Wahl-Zettel per Post verschicken? Der Brief muss am Wahl-Tag vor 14 Uhr im Wahl-Büro sein. Sonst ist Ihre Stimme nicht gültig.

Die Stimme zählt nicht.

Sie müssen den Brief also ein paar Tage vor der Wahl abschicken. Spätestens am Dienstag oder Mittwoch vor dem Wahl-Sonntag.

Wie Sie sich entscheiden können

Wahl heißt: aus-wählen, sich für etwas entscheiden. Man kann nicht alle Kandidaten wählen.

Bei der Wahl muss man Kandidaten auswählen.

Informieren Sie sich:

  • Welche Parteien gibt es?
  • Was möchten die Parteien ändern?
  • Was sind die Ideen von den einzelnen Parteien?
  • Wer ist Kandidat? Das heißt: Wen können Sie wählen?

Jede Partei schreibt ein Wahl-Programm. Im Wahl-Programm steht:

Das will die Partei machen. Eine Partei sagt zum Beispiel:

Wenn unsere Partei gewinnt, dann setzen wir uns für mehr Arbeits-Plätze in den EU-Ländern ein. Das nennt man Wahl-Versprechen.

Die Parteien informieren über ihr Wahl-Programm:

  • Die Parteien bringen das Wahl-Programm in Ihren Brief-Kasten.
  • Die Parteien berichten auf ihrer Internet-Seite und in den sozialen Medien (Facebook, Instagram, ...).
  • Die Parteien machen Informations-Stände. Sie können den Kandidaten Fragen stellen.
  • Die Parteien machen Wahl-Versammlungen. Jeder kann dabei sein. Es ist eine gute Gelegenheit, um die Kandidaten kennenzulernen.
  • Die Parteien hängen Plakate auf.

Im Fernsehen, Radio und Internet gibt es Berichte über die Parteien.

Das Fernsehen und das Radio organisieren Diskussionen mit den Kandidaten.

Im Internet gibt es manchmal falsche Informationen. Es ist gut, wenn Sie sich immer fragen:

„Stimmt das, was ich lese oder stimmt das nicht?“ Und „Von wo kommt diese Information?“

Manchmal sind Wahl-Versprechen schwer umzusetzen. Manche Parteien versprechen mehr als möglich ist.

Fragen Sie deshalb genau nach, wie die Partei ihre Versprechen erreichen will.

Der Wahl-Zettel: Wie Sie wählen können

Ein anderes Wort ist Stimm-Zettel.

Auf dem Wahl-Zettel wählen Sie Kandidaten oder eine Partei.

In Luxemburg werden 6 Europa-Abgeordnete für das Europa-Parlament gewählt = 6 Stimmen. Auf jeder Liste stehen 6 Kandidaten.

Möglichkeit 1:

Sie wählen eine Partei.

Das heißt: Sie geben all ihre Stimmen für die ganze Partei. Sie schwärzen den Kreis über Ihrer Wunsch-Liste.

Das heißt: Sie malen den Kreis schwarz oder Sie malen ein Kreuz in den Kreis: + oder x. Jeder auf dieser Liste bekommt so 1 Stimme.

Aufpassen: Sie dürfen dann keine Kreuze mehr hinter den Namen machen.

Beispiel von einem Wahl-Zettel:

Der Wähler kann den Kreis über einer Liste schwärzen oder ankreuzen.

Möglichkeit 2:

Sie wählen Kandidaten.

Das heißt: Sie kreuzen Kandidaten an, die Ihre Ideen am besten vertreten. Sie kreuzen 1 oder 2 Kästchen hinter den Namen an.

Sie kreuzen so viele Kästchen an, wie Sie Stimmen haben. Sie kreuzen Kandidaten von einer Liste an.

Oder Sie kreuzen Kandidaten von ein paar Listen an.

Sie dürfen alles zusammen nur 6 Kreuze machen. Sie dürfen weniger Kreuze machen.

Sie dürfen aber nicht mehr Kreuze machen.

Beispiel von einem Wahl-Zettel:

Der Wähler kann einzelne Kandidaten ankreuzen.

Die Regeln für einen gültigen Wahl-Zettel:

  • Sie dürfen nur so viele Kreuze machen, wie Europa-Abgeordnete zu wählen sind. Das heißt: Sie dürfen 6 Kreuze machen. Sie dürfen aber weniger Kreuze machen.
  • Sie dürfen nur in den Kästchen oder im Kreis ankreuzen.
  • Sie dürfen nichts ausstreichen, nichts dazu schreiben oder malen.
  • Sie dürfen keine Zeichen machen, die es ermöglichen, Sie zu erkennen. Zum Beispiel: Ihre Unterschrift.
  • Sie dürfen keinen anderen Zettel oder Gegenstand in den Wahl-Zettel legen.
  • Sie dürfen nur den echten Wahl-Zettel abgeben.

Weitere Regeln:

  • Sie dürfen nur einmal wählen gehen.
  • Wenn Sie für eine andere Person wählen können Sie eine Geld-Strafe oder eine Gefängnis-Strafe bekommen.
  • Sie bekommen ein Beispiel vom Wahl-Zettel nach Hause geschickt. Sie können auf dem Beispiel vom Wahl-Zettel üben,

um sich vorzubereiten.

Sie dürfen Ihre Vorbereitung mit in die Wahl-Kabine nehmen. Sie dürfen das Beispiel vom Wahl-Zettel aber nicht abgeben. Sie dürfen nur den Wahl-Zettel abgeben,

den Sie im Wahl-Büro bekommen.

Wenn Sie sich irren, können Sie bei den Wahl-Helfern im Wahl-Büro einen neuen Wahl-Zettel bekommen. Der Wahl-Helfer zerstört den alten Zettel sofort.

Barriere-Freiheit

Eine Person mit einer Behinderung,

kann eine Hilfs-Person mit in die Wahl-Kabine nehmen. Das steht so im Gesetz.

Der Wähler entscheidet alleine, wen er wählen möchte. Die Hilfs-Person muss die Wahl geheim halten.

Eine blinde Person oder eine Person mit einer Seh-Behinderung kann mit Hilfe von einer Wahl-Schablone wählen.

Sie bekommen die Wahl-Schablone beim CDV (Centre pour le développement des compétences relatives à la vue). Die Telefon-Nummer ist: 00352 45 43 06 1

Die E-Mail ist: info@cc-cdv.lu

Am Wahl-Tag

Sie gehen ins Wahl-Büro

zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr.

Sie zeigen Ihren Personal-Ausweis

„carte d‘identité“ oder Ihren Pass.

Sie bekommen den richtigen Wahl-Zettel mit den Namen von den Kandidaten.

Die Wahl ist geheim.

Sie gehen deshalb in die Wahl-Kabine.

Sie dürfen keinem zeigen, wen Sie wählen.

In der Wahl-Kabine liegt ein Bleistift. Sie können auch Ihren Stift nehmen. Sie kreuzen damit die Kandidaten oder die Liste an.

Malen Sie sonst nichts auf den Wahl-Zettel.

Gehen Sie zum Wahl-Helfer.

Der Wahl-Helfer zeigt Ihnen eine Kiste. Das ist die Wahl-Urne.

Sie zeigen den Stempel auf dem Wahl-Zettel.

Sie werfen den Wahl-Zettel in die Kiste.

Das Wahl-Büro schließt um 14:00 Uhr. Die Wahl-Helfer zählen die Stimmen aus.

4. Nach der Wahl

Die Wahl-Lokale schließen um 14:00 Uhr.

Die Wahl-Helfer nehmen die Zettel aus der Wahl-Urne und zählen die Stimmen.

Fernsehen, Radio und Internet berichten über die Wahl. Am Abend werden die ersten Resultate bekannt.

Am Tag nach den Wahlen steht das genaue Resultat für Luxemburg fest. Das Resultat steht in der Zeitung, im Fernsehen und im Internet.

Zum Beispiel auf der offiziellen Internet-Seite www.elections.public.lu.

Wer in das Europa-Parlament kommt

Im Europa-Parlament sind

6 Europa-Abgeordnete aus Luxemburg.

Die Partei mit den meisten Stimmen bekommt auch die meisten Europa-Abgeordneten.

Die Parteien aus den verschiedenen EU-Ländern arbeiten zusammen.

Das heißt: Eine Partei aus Luxemburg arbeitet mit Parteien aus anderen EU-Ländern zusammen. Es sind Parteien mit ähnlichen Zielen.

Aus den einzelnen Parteien werden dann europäische Parteien. Im Europa-Parlament heißt dieser Zusammen-Schluss: europäische Fraktion.

Die Europa-Abgeordneten vertreten die Menschen aus Luxemburg und zugleich alle Menschen in Europa.

Das gilt bis zu den nächsten Europa-Wahlen in 5 Jahren.

Bis dahin kann jeder Bürger beobachten:

Machen die Europa-Abgeordneten das, was sie vor der Wahl versprochen haben? Sind Sie damit nicht zufrieden?

Dann können sie bei den nächsten Europa-Wahlen eine andere Partei oder einen anderen Politikter wählen.

Wer in die Europäische Kommission kommt

Der Kommissions-Präsident:

Das Parlament wählt den Kommissions-Präsidenten. Es ist meistens der Spitzen-Kandidat von der Partei mit den meisten Abgeordneten.

Es kann ein Mann oder eine Frau sein.

Der Kommissions-Präsident schlägt neue Kommissare vor. Das macht er gemeinsam mit den Chefs von den Ländern. Die Kommissare helfen dem Kommissions-Präsidenten.

Jeder hat einen eigenen Aufgaben-Bereich.

Zum Beispiel gibt es einen Kommissar für Transport.

Er ist zuständig für: Last-Wagen und Last-Wagen-Fahrer.

Die neuen Kommissare müssen sich im Europa-Parlament vorstellen. Das Europa-Parlament muss mit den neuen Kommissaren einverstanden sein.

Danach kann die Arbeit der neuen Kommission beginnen. Die Kommission sagt, was wichtig ist in den nächsten Jahren und was sie machen möchte.

5. Wörter-Buch

Budget

Das Budget ist ein Plan oder Dokument. Man sagt auch: Haushalt.

Darin steht, wie viel Geld die EU ausgeben darf. Und von wo das Geld kommt.

Bürger

Die Einwohner eines Dorfes, einer Gemeinde, eines Landes, von Europa.

In Luxemburg dürfen oder müssen die Bürger wählen gehen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind.

Brief-Wahl 

Sie müssen die Brief-Wahl bei der Gemeinde oder auf www.guichet.lu anfragen.

Sie bekommen Ihren Wahl-Zettel mit der Post. Sie füllen den Wahl-Zettel aus.

Dann schicken Sie den Wahl-Zettel mit der Post an die Gemeinde.

Demokratie

Demokratie heißt: Das Volk entscheidet. Die Bürger wählen Vertreter.

Das sind Politiker, die Entscheidungen für unser Land treffen.

Diese Vertreter heißen Deputierte oder Abgeordnete.

  • Die Wahlen sind frei. Sie dürfen entscheiden, welche Partei und welche Kandidaten Sie wählen.
  • Die Wahlen sind geheim. Sie sagen niemandem wen Sie wählen.
  • Alle Stimmen zählen gleich viel. Egal wie alt die Wähler sind, von wo sie kommen oder wieviel Geld sie haben.

Demokratie heißt aber zum Beispiel auch:

  • Die Richter müssen unabhängig sein. Das heißt : Niemand darf einem Richter vorschreiben, wie er entscheiden soll.
  •  Jeder muss sich an die Menschen-Rechte halten.
Einberufung 

Anderes Wort: Wahl-Benachrichtigung. Der Brief fordert Sie auf, wählen zu gehen. Der Brief kommt zu Ihnen nach Hause.

Mit der Post.

EU-Land  Ein Land, das Mitglied der Europäischen Union ist.
Europa

Der Kontinent, auf dem wir leben. Es sind 47 Staaten, das heißt Länder.

Davon sind 27 Länder Mitglied in der Europäischen Union (EU).

Europa-Abgeordnete 

Die Personen, die ins Europa-Parlament gewählt wurden.

Sie vertreten die Bürger aus den EU-Ländern.

Europa – Wahlen 

Die Wahlen zum Europäischen Parlament.

Sie finden alle 5 Jahre statt.

In allen 27 Ländern der Europäischen Union (EU) wählen die Bürger.

Europäische Kommission 

Ein anderes Wort ist: Kommission.

Die Regierung der Europäischen Union (EU).

Europa-Parlament 

Ein anderes Wort ist: Europäisches Parlament. Das ist die Vertretung der Bürger in Europa.

Es gibt dort 720 Europa-Abgeordnete aus 27 Ländern.

Die Bürger wählen die Vertreter bei den Europa-Wahlen.

Europäische Partei

Die europäische Partei ist ein Zusammen-Schluss von mehr Parteien.

Alle Parteien kommen aus EU-Ländern. Sie haben ähnliche Ziele.

Europäische Union (EU)

Es ist eine Vereinigung von 27 Ländern in Europa. Man sagt auch: Es ist eine Gemeinschaft.

Diese Länder arbeiten eng zusammen. Dazu gehören zum Beispiel: Luxemburg, Deutschland, Frankreich und Belgien.

Europäischer Rat 

Das sind die Regierungs-Chefs oder die Staats-Chefs aus den EU-Ländern.

Sie legen die Themen und die allgemeinen Ziele für die Arbeit von der EU fest.

Kandidaten  Personen, die gewählt werden möchten. Sie stehen auf dem Wahl-Zettel.
Kommissar 

Minister von der EU.

Der Kommissar schlägt neue EU-Gesetze vor.

Er sorgt dafür, dass alle Länder sich an die EU-Gesetze halten.

Der Kommissions-Präsident ist sein Chef.

Minister Ein Mitglied von der Regierung in einem Land. Die Regierung leitet das Land.
Minister-Rat 

Ein anderes Wort ist: Rat der Europäischen Union. Im Minister-Rat treffen sich die Minister aus allen EU-Ländern.

Sie stimmen die Gesetze zusammen mit dem Europa-Parlament.

Partei

Eine Gruppe von Menschen,

die ähnliche Ideen und Ziele in der Politik haben. Sie setzen sich für die Wahl auf eine gemeinsame Liste.

Regierung 

Die Regierung leitet das Land.

Die Regierung besteht aus Ministern Und Staats-Sekretären.

Sie haben verschiedene Aufgaben-Bereiche.

Wahl-Zettel

Zettel mit den Personen oder Parteien, die gewählt werden können.

Man sagt auch: Stimm-Zettel.

Wahl-Büro 

Ein anderes Wort ist: Wahl-Lokal.

Der Ort in der Gemeinde, wo man wählen geht. Es ist oft eine Schule, eine Sport-Halle oder ein anderes Gebäude.

Wähler Einwohner, die auf der Wähler-Liste stehen. Das sind Luxemburger und andere Bürger aus einem EU-Land.
Wahl-Helfer 

Wahl-Helfer sind Verantwortliche,

die am Wahl-Tag im Wahl-Büro arbeiten. Sie bekommen dafür Geld.

Sie teilen die Wahl-Zettel aus.

Sie zählen die Stimmen nach der Wahl.

Wahl-Schablone 

Die Schablone ist ein Hilfs-Mittel zum Tasten für blinde und stark sehbehinderte Menschen.

Sie kann hier bestellt werden: www.idv.lu

(Centre pour le développement des compétences relatives à la vue).

Es gibt auch eine Wahl-Schablone im Wahl-Büro.

Wahl-Urne  Sie legen Ihren Wahl-Zettel in die Wahl-Urne. Die Wahl-Urne ist eine Kiste.

Weitere Informationen

Internet-Seiten (nicht in Leichter Sprache):

www.guichet.lu

www.elections.public.lu

www.zpb.lu

www.klaro.lu

https://elections.europa.eu

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