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Gemeinde-Wahlen in Luxemburg

Titel

  1. Wann sind die Gemeinde-Wahlen?
  2. Warum sind Gemeinde-Wahlen wichtig?
  3. Wer wird gewählt?
  4. Wie ist es in Ihrer Gemeinde?
  5. Wer darf Kandidat sein?
  6. Wer darf wählen?
  7. Die Brief-Wahl
  8. Die Einberufung „Convocatioun“
  9. Wählen in einer kleinen Gemeinde: weniger als 3000 Einwohner
  10. Wählen in einer großen Gemeinde: mehr als 3000 Einwohner       
  11. Der Wahl-Tag
  12. Wörter-Buch und Informationen

Vorwort

In Luxemburg sind alle 6 Jahre Gemeinde-Wahlen.

Wir haben wichtige Informationen hier aufgeschrieben

1. Wann sind die Gemeinde-Wahlen?

Gemeinde-Wahlen sind alle 6 Jahre.

Sie sind meistens am 2. Sonntag im Oktober. Gemeinde-Wahlen sind manchmal im selben Jahr wie die National-Wahlen oder die Europa-Wahlen.

Dann sind die Gemeinde-Wahlen nicht im Oktober.

Die Gemeinde-Wahlen sind dann an einem Sonntag im Juni. Das Wahl-Büro ist von 8:00 bis 14:00 Uhr offen.

2. Warum sind Gemeinde-Wahlen wichtig?

Die Bürger wählen die Personen, die in den Gemeinde-Rat kommen. Man sagt: Sie wählen den Gemeinde-Rat.

Die Bürger können so die Politik in ihrem Ort mitbestimmen. Die Bürger sind die Einwohner in der Gemeinde.

 

Der Gemeinde-Rat entscheidet über wichtige Fragen. Die Fragen sind wichtig für jeden in der Gemeinde.

Zum Beispiel:

  • Welche Schulen braucht die Gemeinde?
  • Braucht die Gemeinde eine Sport-Halle?
  • Wo können Häuser gebaut werden?
  • Wie oft wird der Müll abgeholt?
  • Wie kommen die Bürger gut überall hin: mit dem Fahrrad, mit dem Bus…?
  • Wie viel Geld bekommen die Vereine in der Gemeinde?

Der Gemeinde-Rat kümmert sich um die Arbeiten in der Gemeinde.

Und er kümmert sich um das Geld von der Gemeinde.

3. Wer wird gewählt?

Die Bürger wählen den Gemeinde-Rat.

Die Personen im Gemeinde-Rat sind Vertreter. In Luxemburg sagen wir auch die „conseillers“.

Sie vertreten die Einwohner der Gemeinde.

Die Zahl der Vertreter im Gemeinde-Rat hängt davon ab, wie viele Einwohner eine Gemeinde hat.

Das sind je nach Einwohner-Zahl 7, 9, 11, 13, 15, 17 oder 19 Vertreter.

Für die Stadt Luxemburg sind es immer 27 Vertreter.

Beispiel 1 :

Eine Gemeinde von 900 Einwohnern hat 7 Vertreter im Gemeinde-Rat.

Der Wähler kann also 7 Personen wählen. Man sagt auch: Er hat 7 Stimmen.

Beispiel 2 :

Eine Gemeinde von 9000 Einwohnern hat 13 Vertreter im Gemeinde-Rat.

Der Wähler kann also 13 Personen wählen. Er hat 13 Stimmen

In kleinen Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern wählen die Bürger einzelne Kandidaten.

In großen Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern wählen die Bürger Listen mit Parteien oder Gruppen.

...

 

 

 

 

Der Wähler hat nur eine bestimmte Zahl an Stimmen.

Es ist die Zahl an Kreuzen, die er auf der Liste der Kandidaten machen darf.

Der Wähler darf nicht mehr Stimmen vergeben als es Vertreter zu wählen gibt.

Die Stimmen sind die Kreuze, die der Wähler macht. Eine Stimme geben = ein Kreuz machen.

 

Die Personen auf dem Wahl-Zettel sind die Kandidaten. Sie wollen in den Gemeinde-Rat kommen.

Der Gemeinde-Rat entscheidet:

Wer von den gewählten Personen wird Schöffen und wer wird Bürgermeister?

4. Wie ist es in Ihrer Gemeinde?

Informieren Sie sich:

Welche Personen können Sie wählen?

Wer ist Kandidat?

Das heißt:

  • Wen können Sie wählen?
  • Was planen die Kandidaten in der Gemeinde?

Um mehr zu wissen, können Sie zum Beispiel diese Infos lesen:

  • Wahl-Programme der Kandidaten und Parteien
  • Die Internet-Seiten der Kandidaten und Parteien
  • Die Infos zu den Kandidaten auf den sozialen Netzwerken zum Beispiel: Facebook, Instagram.
  • Zeitungs-Berichte.

Fragen Sie, was die Kandidaten für Ihre Gemeinde planen.

Viele Kandidaten machen Info-Versammlungen.

Oder sie bieten andere Aktivitäten für die Einwohner an.

Es ist eine gute Gelegenheit, um die Kandidaten kennenzulernen. Jeder kann bei den Versammlungen oder Aktivitäten dabei sein. Auch wer nicht wählen geht.

Jeder darf Fragen stellen und seine Meinung sagen.

5. Wer darf Kandidat sein?

Kandidat sein heißt:

die Person will Mitglied im Gemeinde-Rat werden. Die Bürger können die Kandidaten wählen.

Auf Luxemburgisch sagt man auch: „sech opsetze loossen“.

Um Kandidat zu sein, muss die Person:

  • erwachsen sein: Die Person hat am Wahl-Tag 18 Jahre oder mehr.
  • seit mehr als 6 Monaten in dieser Gemeinde wohnen.
  • ihre Bürger-Rechte haben.

Das Wahl-Recht ist auch ein Bürger-Recht.

Das heißt:

Der Richter hat die zivilen Rechte nicht eingeschränkt.

Der Richter hat der Person nicht verboten zu wählen.

Die Person hat keinen Vormund oder „Tuteur“.

Nicht-Luxemburger, die in Luxemburg wohnen können auch Kandidat sein.

6. Wer darf wählen?

Die Bürger der Gemeinde stimmen für die Kandidaten.

Die Bürger sind die Wähler.

Um wählen zu können, muss der Wähler:

  • erwachsen sein: Die Person hat am Wahl-Tag 18 Jahre oder mehr.
  • Seine Bürger-Rechte besitzen.

Das heißt :

Der Richter hat die zivilen Rechte der Person nicht eingeschränkt.

Der Richter hat der Person nicht verboten zu wählen.

Die Person hat keinen Vormund oder „Tuteur“.

  • Im Land Luxemburg wohnen.
  • auf der Wähler-Liste der Gemeinde stehen.

Luxemburger müssen wählen gehen.

Es ist obligatorisch und es steht im Gesetz.

Personen über 75 Jahre können noch wählen.

Aber sie müssen nicht mehr wählen.

Nicht-Luxemburger dürfen auch wählen. Sie haben auch das Wahl-Recht.

Sie müssen sich zuerst auf die Wähler-Liste der Gemeinde einschreiben.

Sie können sich das ganze Jahr einschreiben.

Aber sie müssen es spätestens 55 Tage vor den Wahlen tun.

Nicht-Luxemburger können sich wieder von der Liste streichen lassen.

Wenn sie nicht mehr wählen wollen.

Nicht-Luxemburger, die nicht aus der Europäischen Union kommen, müssen eine gültige Aufenthalts-Karte haben.

Dieses Papier beweist, dass die Person in Luxemburg wohnen darf. Bürger aus Island, Norwegen, der Schweiz oder Liechtenstein brauchen dieses Papier nicht.

 

Wälen "müssen", was heißt das?

Sie haben 2 Möglichkeiten:

 

Sie gehen am Wahl-Tag ins Wahl-Büro.

Sie bekommen dort den richtigen Wahl-Zettel. Sie gehen in die Wahl-Kabine.

Sie entscheiden, ob Sie Kandidaten wählen oder nicht.

Wählen heißt: Ein Kreuz machen für Kandidaten oder eine Partei.

Auch wenn Sie keine Kreuze machen, müssen Sie aber den Wahl-Zettel abgeben.

 

Es ist wichtig, dass Sie Kreuze machen.

So bestimmen Sie mit, wer in den Gemeinde-Rat kommt. Sie kreuzen Ihre Wunsch-Kandidaten an.

Das heißt: Kandidaten, die am besten vertreten, was für Sie wichtig ist.

 

Sie können auch per Post mit einem Brief wählen. Sie müssen die Brief-Wahl anfragen.

Sie können dann den Wahl-Zettel mit der Post schicken. Wenn Sie am Wahl-Tag krank sind, müssen Sie sich schriftlich entschuldigen.

Sie müssen eine Entschuldigung an die Gemeinde schreiben. 

Sie müssen einen Grund angeben.

7. Die Brief-Wahl

Alle Wähler können über Brief-Wahl wählen. Sie müssen die Brief-Wahl anfragen.

Die Anfrage ist möglich ab 12 Wochen vor den Wahlen und spätestens:

  • 25 Tage vor den Wahlen, wenn der Brief an eine Adresse in Luxemburg geschickt wird oder
  • 40 Tage vor den Wahlen wenn der Brief an eine Adresse im Ausland geschickt wird.

Sie müssen bei der Gemeinde ein Formular anfragen. Das Formular gibt es auch im Internet auf www.guichet.lu.

 

Sie können das Formular ausdrucken. Dann füllen Sie es aus.

Und schicken das Formular dann mit der Post an die Gemeinde.

Oder Sie füllen das Formular direkt im Internet aus auf www.guichet.lu.

 

Sie müssen eine Adresse auf das Formular schreiben.

Sie müssen eine Kopie von Ihrem Personal-Ausweis mitschicken.

Das ist Ihre „Carte d’identité“.

 

Der richtige Wahl-Zettel wird von der Gemeinde verschickt spätestens:

  • 15 Tage vor den Wahlen an eine Adresse in Luxemburg oder
  • 30 Tage vor den Wahlen an eine Adresse im Ausland.

Wann müssen Sie die Brief-Wahl mit dem Wahl-Zettel abschicken? 

Der Brief muss am Wahl-Tag vor 14:00 Uhr im Wahl-Büro ankommen.

Sonst ist Ihre Wahl nicht gültig.

Ihr Wahl-Zettel zählt dann nicht.

Sie müssen deshalb den Brief ein paar Tage im Voraus abschicken. Spätestens am Dienstag oder Mittwoch vor dem Wahl-Sonntag.

8. Die Einberufung "Convocatioun"

Sie bekommen einen Brief-Umschlag mit der Post.

Der Brief-Umschlag kommt spätestens 5 Tage vor den Wahlen. Im Umschlag sind diese Papiere:

 

  • Das Einberufungs-Schreiben, die „Convocatioun“.

Damit werden Sie aufgefordert, an den Wahlen teilzunehmen.

Darin steht auch:

  1. das Datum von dem Wahl-Tag
  2. die Adresse von Ihrem Wahl-Büro
  3. die Öffnungs-Zeiten von dem Wahl-Büro
  4. die genaue Zahl der Mitglieder die Sie in den Gemeinde-Rat wählen.
  • Die Regeln für den Wähler.

Auf dem Brief steht: die Anweisungen.

  • Ein Beispiel von einem Wahl-Zettel mit allen Kandidaten. 

Den richtigen Wahl-Zettel gibt es nur im Wahl-Büro.

 

Die Papiere sind in schwerer Sprache.

Sie können eine Erklärung in Leichter Sprache bei Ihrer Gemeinde fragen.

Das Einberufungs-Schreiben, die „Convocatioun“ sieht etwa so aus.

Dies ist ein Beispiel aus einer kleinen Gemeinde mit weniger als 3000 Einwohnern.

Das Einberufungs-Schreiben, die „Convocatioun“
Das Einberufungs-Schreiben, die „Convocatioun“
©ZpB

Die Regeln für den Wähler

Dies ist ein Beispiel aus einer kleinen Gemeinde mit weniger als 3000 Einwohnern.
Dies ist ein Beispiel aus einer kleinen Gemeinde mit weniger als 3000 Einwohnern.
©ZpB

Die Regeln auf dem Brief nennt man Anweisungen.

Die Regeln sind in 3 Sprachen:

Luxemburgisch, Deutsch und Französisch. Der Wähler muss sich an diese Regeln halten.

Nur dann ist der Wahl-Zettel gültig.

 

Die Regeln, damit der Wahl-Zettel gültig ist:

  • Sie bekommen den richtigen Wahl-Zettel im Wahl-Büro.
  • Die Zahl der Stimmen, die Sie geben können, ist begrenzt.
    Sie können nur so viele Stimmen geben, wie Personen im Gemeinde-Rat sind.
    Sie dürfen also nur so viele Kreuze machen und nicht mehr.
  • Der Wähler darf nur in den Kästchen ankreuzen.
    Oder in den Kreisen.
  • Er darf nichts ausstreichen, nichts dazu schreiben oder zeichnen.
    Er darf kein Zeichen machen, durch das man den Wähler erkennt.
    Zum Beispiel: eine Unterschrift.
  • Im richtigen Wahl-Zettel darf kein anderer Zettel oder kein anderer Gegenstand liegen.
  • Der Wähler darf nur den richtigen Wahl-Zettel abgeben und nichts anderes.

Weitere Regeln:

Man darf nur einmal wählen gehen.

Man darf nicht für eine andere Person wählen gehen. Sonst kann man eine Strafe bekommen:

zum Beispiel eine Geld-Strafe oder eine Gefängnis-Strafe.

Der Wahl-Zettel

Es gibt 2 Arten von Wahl-Zetteln. Man sagt auch Stimm-Zettel.

Der Wahl-Zettel in einer kleinen Gemeinde ist anders als der Wahl-Zettel in einer großen Gemeinde.

Ihre Gemeinde schickt Ihnen ein Beispiel von dem passenden Wahl-Zettel:

  • Wahl-Zettel mit einzelnen Kandidaten.

Das sind die Wahl-Zettel in den kleinen Gemeinden.

Das schwierige Wort is Majorz-Gemeinde.

oder den

  • Wahl-Zettel mit Kandidaten-Listen.

Dies sind die Wahl-Zettel in den großen Gemeinden.

Das schwierige Wort ist Proporz-Gemeinde.

 

Sie können am Wahl-Tag im Wahl-Büro einen neuen Wahl-Zettel fragen.

Zum Beispiel, wenn Sie einen Fehler auf Ihrem richtigen Wahl-Zettel machen. Der Verantwortliche des Wahl-Büros zerstört den fehlerhaften Wahl-Zettel sofort.

Hier sind 2 Beispiele von alten Wahl-Zetteln:

Wahlzettel: große und kleine Gemeinde
Wahlzettel: große und kleine Gemeinde
©ZpB

9. Wählen in einer kleinen Gemeinde: weniger als 3.000 Einwohner

In einer kleinen Gemeinde kann man einzelne Kandidaten wählen. Das schwierige Wort ist: Majorz-Gemeinde.

 

Sie können immer nur 1 Kreuz hinter den Kandidaten machen. Das Kreuz kann so + oder so x aussehen.

Aufpassen: Es stehen mehrere Kandidaten auf dem Wahl-Zettel. Sie dürfen nur so viele Kreuze machen, wie Sie Stimmen haben. Sie dürfen aber weniger Kreuze machen.

 

Beispiel: Wahl-Zettel mit 11 Kandidaten. Der Gemeinde-Rat braucht 9 Mitglieder. Das sind 9 Stimmen.

Sie können 9 Kreuze machen.

Der Wähler hat auf diesem Zettel all seine 9 Stimmen vergeben.

Beispiel: Wahl-Zettel mit 11 Kandidaten. Der Gemeinde-Rat braucht 9 Mitglieder. Das sind 9 Stimmen.  Sie können 9 Kreuze machen.
Beispiel: Wahl-Zettel mit 11 Kandidaten. Der Gemeinde-Rat braucht 9 Mitglieder. Das sind 9 Stimmen. Sie können 9 Kreuze machen.
©ZpB

10. Wählen in einer großen Gemeinde: mehr als 3.000 Einwohner

In einer großen Gemeinde wählt man mit Listen.

Der schwierige Wort ist: Proporz-Gemeinde.

 

Die Liste ist eine Partei oder eine Gruppe von Personen ohne Partei.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, um den Wahl-Zettel auszufüllen.

Sie können eine ganze Liste wählen oder einzelne Kandidaten.

Möglichkeit 1:

Sie wollen einer Liste all Ihre Stimmen geben.

Sie schwärzen den Kreis über Ihrer Wunsch-Liste.

Das heißt: Sie malen den Kreis schwarz

oder Sie malen ein Kreuz in den Kreis: + oder x.

Jede Person auf dieser Liste bekommt dann 1 Stimme.

Aufpassen: Sie dürfen jetzt kein Kreuz mehr bei den Kandidaten auf dieser Liste machen

 

Beispiel: ein Wahl-Zettel aus einer großen Gemeinde

Der Gemeinde-Rat braucht 13 Mitglieder.

Sie haben also 13 Stimmen.

Auf jeder Liste stehen 13 Kandidaten.

Der Wähler kann den Kreis über einer Liste schwärzen oder ankreuzen.

Wahl-Zettel aus einer großen Gemeinde
Wahl-Zettel aus einer großen Gemeinde
©ZpB

Manchmal sind auf einer Liste weniger Kandidaten.

Weil die Partei nicht genug Kandidaten hat, um die Liste aufzufüllen.

Sie kreuzen den Kreis über dieser Liste an.

Aber Sie haben noch Stimmen übrig.

Dann können Sie die übrigen Stimmen noch verteilen. Sie können noch Kreuze machen bei Kandidaten.

Möglichkeit 2:

Sie kreuzen nur Kandidaten an.

Sie kreuzen nur Kandidaten auf einer einzigen Liste an.

Das nennt man: kumulieren.

Sie können 1 oder 2 Kreuze pro Kandidaten machen

Wahl-Zettel: kumulieren
Wahl-Zettel: kumulieren
©ZpB

Möglichkeit 3:

Sie können Ihre Kreuze auch über alle Listen verteilen.

Das heißt panaschieren.

Sie können 1 oder 2 Kreuze pro Kandidaten machen.

Wichtig:

Sie dürfen im Ganzen nicht mehr Kreuze machen, als Sie Stimmen haben.

Aber Sie können weniger Kreuze machen.

 

Beispiel: 

In unserem Beispiel gibt es 13 Stimmen auf dem Wahl-Zettel.

Das heißt: Sie können 13 Kreuze machen

Wahl-Zettel: panaschieren
Wahl-Zettel: panaschieren
©ZpB

11. Der Wahl-Tag

  1. Sie gehen ins Wahl-Büro zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr.
  2. Am Eingang zeigen Sie:
    Ihren Personal-Ausweis „carte d’identité“
    oder Ihren Pass
    oder Ihre Aufenthalts-Karte.
  3. Sie bekommen den richtigen Wahl-Zettel mit den Kandidaten.
  4. Die Wahl ist geheim.
    Sie gehen deshalb in die Wahl-Kabine.
    Sie dürfen keinem zeigen, wen Sie wählen.
  5. In der Wahl-Kabine liegt ein Bleistift. Sie können auch Ihren eigenen Bleistift benutzen.
    Sie kreuzen damit die Kandidaten oder die Listen an.
    Wenn Sie sich irren, fragen Sie einen neuen Wahl-Zettel bei einem Wahl-Helfer im Wahl-Büro.
    Schreiben oder malen Sie sonst nichts auf Ihren Wahl-Zettel.
  6. Falten Sie den Wahl-Zettel wieder zusammen. So wie er vorher gefaltet war. Der Stempel muss außen sein.
  7. Gehen Sie zu einem Wahl-Helfer. Der Wahl-Helfer zeigt Ihnen eine Kiste. Das ist die Wahl-Urne.
    Sie zeigen den Stempel auf dem Wahl-Zettel. Sie werfen den Wahl-Zettel in die Kiste.
  8. Wer hat die Wahlen gewonnen?
    Das Wahl-Büro schließt um 14:00 Uhr. Nach den Wahlen zählen Helfer die Stimmen aus. Die Kandidaten und Listen mit den meisten Stimmen gewinnen. Sie kommen in den Gemeinde-Rat.
    Der Gemeinde-Rat bestimmt, wer Schöffen und wer Bürgermeister wird.

12. Wörterbuch

Wir benutzen nur die männliche Form. Wir sagen zum Beispiel: der Kandidat, der Wähler, der Bürger. Es sind aber alle Personen gemeint.

 

Wörterbuch

Gemeinde-Wahlen

Gemengewalen

Die Bürger wählen die Mitglieder des Gemeinde-Rats.

Die Bürger sind die Einwohner in der Gemeinde.

Demokratie

Demokratie

Das Volk entscheidet.

Die Bürger wählen die Vertreter.

Vertreter sind Männer und Frauen, die politisch aktiv sind. Sie entscheiden für die Gemeinde oder das ganze Land.

Sie werden Abgeordnete oder Parlamentarier genannt.

Das Wort „Demokratie“ kann auch bedeuten:

  • Die Richter sind unabhängig.
    Das bedeutet: Niemand hat das Recht den Richtern zu sagen, was sie entscheiden sollen.
  • Niemand hat das Recht völlig allein zu entscheiden.
  • Die Rechte des Menschen müssen respektiert werden. Jede Person muss das respektieren.

Kandidaten

Kandidaten

Personen, die gewählt werden möchten.

Sie stehen auf dem Wahl-Zettel.

Wähler

Wieler

Einwohner, die auf der Wähler-Liste stehen.

Die Einwohner wählen den Gemeinde-Rat alle 6 Jahre.

Bürger

Bierger

Die Einwohner eines Dorfes, einer Gemeinde, eines Landes.

Wahl-Büro

Wal-Büro

Der Ort in der Gemeinde, wo man wählen geht.

Es ist oft in einer Schule, einer Sport-Halle…

Gemeinde-Wahlen

Gemenge-Rot,

Gemenge-Conseil

Die Bürger wählen die Mitglieder des Gemeinde-Rats.

Die Bürger sind die Einwohner in der Gemeinde. 

Gemeinde

Gemeng

Die Gemeinde organisiert das Zusammen-Leben der Bürger.

Majorz-Gemeinde (Mehrheitswahl)

Majorz-Gemeng

Gemeinde mit weniger als 3 000 Einwohnern.

Hier stehen einzelne Kandidaten auf dem Wahl-Zettel

Proporz-Gemeinde (Verhältniswahl)

Proporz-Gemeng

Gemeinde mit mehr als 3 000 Einwohnern.

Hier gibt es Listen mit Parteien oder Gruppen

Wählen

wielen

Für eine bestimmte Person oder Liste wählen.

Ein Kreuz auf dem Wahl-Zettel machen.

Wahl-Zettel / Stimm-Zettel

Stëmm-Ziedel

Zettel mit den Kandidaten oder Parteien, die gewählt werden können.

Schöffen

Schäffen

Die Schöffen leiten die Gemeinde zusammen mit dem Bürgermeister.

Sie vertreten den Bürgermeister.

Bürgermeister

Buergermeeschter

Chef der Gemeinde und Präsident des Gemeinde-Rats.

Partei

Partei

Personen die die gleichen Ideen, Überzeugungen und politischen Ziele haben.

Für die Wahl stehen sie auf einer gemeinsamen Liste.

Bürger-Rechte

Biergerrechter

Die Rechte die man als Bürger eines Landes hat. Zum Beispiel:

  • Das Wahlrecht
  • Das Recht dort zu wohnen wo man möchte
  • Das Recht sich seine Arbeit und seinen Beruf selbst frei zu wählen

Brief-Wahl

Bréif-Wal

Die Brief-Wahl muss man bei der Gemeinde anfragen.

Der Wähler bekommt seinen Wahl-Zettel mit der Post.

Er wählt und schickt den Wahl-Zettel mit der Post zurück.

Wahl-Tag

Wal-Dag

Die Wahlen sind an dem Tag.

Gemeinde-Wahlen sind alle 6 Jahre, von 8:00 bis 14:00 Uhr.

Einberufung

Convocatioun

Der Brief fordert Sie auf, wählen zu gehen. Sie kriegen den Brief nach Hause geschickt. Im Brief steht:

  • Die Aufforderung am Wahl-Tag zu wählen
  • Die Wahl-Regeln
  • Ein Beispiel von einem Wahl-Zettel.

Wahl-Pflicht

Walpflicht

Man muss wählen gehen.

Man muss einen Wahl-Zettel abgeben.

Luxemburger haben die Pflicht wählen zu gehen. Es ist obligatorisch.

Wahl-Recht

Recht fir ze wielen

Man darf wählen gehen.

Man darf wählen ab 18 Jahren.

Nicht-Luxemburger dürfen auch wählen.

Sie müssen sich aber zuerst in die Wähler-Liste in der Gemeinde einschreiben.

Weitere Informationen

Internet-Seiten (nicht in Leichter Sprache):

www.jepeuxvoter.lu

www.guichet.lu

www.elections.public.lu

www.zpb.lu

Erklär-Videos in Leichter Sprache:

Warum wählen? Wie wählen? Wen wählen?

https://shorturl.at/amwN1

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