Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts

Parlamentswahlen

Voraussetzungen für die Ausübung des aktiven Wahlrechts bei den Parlamentswahlen

Um bei den Parlamentswahlen das aktive Wahlrecht ausüben zu können, muss man:

  1. Luxemburger bzw. Luxemburgerin sein;
  2. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben;
  3. im Besitz seiner bürgerlichen und politischen Rechte sein;
  4. seinen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben; Luxemburger, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können per Briefwahl an den Parlamentswahlen teilnehmen.

Voraussetzungen für die Ausübung des passiven Wahlrechts bei den Parlamentswahlen

Um das passive Wahlrecht ausüben zu können, muss man:

  1. Luxemburger bzw. Luxemburgerin sein;
  2. im Besitz seiner bürgerlichen und politischen Rechte sein;
  3. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben;
  4. seinen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben.

Nicht wählbar sind Personen, die wegen eines Verbrechens verurteilt wurden, Personen, die ihr Wahlrecht aufgrund eines Vergehens verloren haben, sowie Volljährige, die unter Vormundschaft stehen.