Überarbeitung des Gemeindegesetzes: Taina Bofferding freut sich, dass der Regierungsrat grünes Licht für den Teil "Rechte und Pflichten der Kommunalpolitiker" gegeben hat, der letztlich die Attraktivität der Lokalpolitik fördern soll

Der Regierungsrat verabschiedete heute den Vorentwurf des Gesetzes über die Rechte und Pflichten von Kommunalpolitikern im Rahmen der Neufassung des Gemeindegesetzes. Diese Texte beabsichtigen die Einführung berufsethischer Grundsätze, die Anpassung der Inkompatibilitäten mit dem Gemeinderatsmandat, die Anpassung und Erhöhung des Politikurlaubs und einen besseren Rechtsschutz für Mandatsträger durch die Abschaffung der strafrechtlichen Immunität der Gemeinden.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass sich die Regierung im Dezember 2018 und durch den Koalitionsvertrag verpflichtet hatte, "die allgemeine Neufassung des Gemeindegesetzes in Angriff zu nehmen, die an den aktuellen Stand der Zeit angepasst werden soll". Alle Vorschläge in diesem Gesetzentwurf sind das Ergebnis von Konsultationen bzw. Ko-Konstruktionen, die aus dem partizipativen Prozess "mateneen fir eng modern Gemeng" hervorgegangen sind.

Taina Bofferding freut sich: "Ein Jahr vor den Gemeindewahlen habe ich unsere Vorschläge vorgelegt, um das Mandat der Kommunalpolitiker besser zu betreuen und attraktiver zu gestalten und dabei die neuen Herausforderungen dieses noblen Amtes im Dienste der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen."

In Bezug auf die Einführung deontologischer Grundsätze werden genaue Regeln erlassen, die für Gemeinderäte und -rätinnen bei der Ausübung ihres Amtes gelten. Eines der Ziele ist die Erhöhung der Transparenz. In enger Zusammenarbeit mit Syvicol, das eine solche Klarstellung wünschte, führt der Gesetzentwurf Verhaltensnormen ein, die die Gemeinderäte bei der Ausübung ihres Amtes befolgen müssen und die die Bürgerinnen und Bürger von ihren Vertretern erwarten dürfen.

Was die Anpassung der Fälle von Unvereinbarkeiten mit dem Mandat eines Gemeinderatsmitglieds betrifft, wurden Änderungen und Klarstellungen vorgenommen, um diese Fälle zu verdeutlichen.

Außerdem wird der politische Urlaub von Bürgermeistern, Schöffen, Gemeinderäten und Vertretern in interkommunalen Zweckverbänden angepasst, um die Verfügbarkeit der Kommunalpolitiker zu erhöhen, damit sie mehr Zeit für die Ausübung ihrer Aufgaben haben, die im Interesse der Gemeinde liegen. Es wird eine Erhöhung der individuellen Stunden, auf die die Mitglieder des Gemeinderats Anspruch haben, sowie des zu verteilenden Stundenkontingents pro Gemeinderat vorgenommen. Außerdem wird der politische Urlaub seine Bezeichnung in "Entlastung für politische Aktivitäten" ändern.

Schließlich wird die strafrechtliche Immunität der Gemeinden abgeschafft, um die Mitglieder der gesetzlichen Organe von Gemeinden und gleichgestellten Einrichtungen zu schützen, die für Handlungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, die sie im Rahmen der Ausübung ihrer Aufgaben als öffentliche Mandatsträger begangen haben. Infolge von Gerichtsverfahren, in denen die strafrechtliche Verantwortung von Mitgliedern des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums in Frage gestellt wurde, wurde es dringend notwendig, eine Sonderregelung für die strafrechtliche Verantwortung von gewählten Volksvertretern zu schaffen, ohne ihnen jedoch strafrechtliche Immunität zu gewähren, dies mit der Absicht, das lokale politische Mandat und die lokale Demokratie zu fördern.

Pressemitteilung des Ministeriums des Innern

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