Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht in Artikel 29 vor, dass das Wahlverfahren und die Wahlmaterialien an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst werden müssen.
Unten stehend finden Sie Dokumente, die vom Ministerium für Familie, Integration und die Großregion, Info-Handicap, KLARO, dem Zentrum für politische Bildung und dem Institut für Sehbehinderte ausgearbeitet wurden.
Ihr Zweck ist es, allen Menschen, einschließlich Menschen mit geistiger Behinderung und Personen mit eingeschränkten Lese- und Schreibfähigkeiten, die Teilnahme bei den Wahlen zu ermöglichen und dies ohne die Hilfe einer dritten Person.
Zugänglichkeit der Wahlbüros
Diese Informationsbroschüre, herausgegeben von Info-Handicap in Zusammenarbeit mit Klaro, richtet sich an alle Gemeinden und soll sicherstellen, dass die Wahlbüros für alle Bürger leicht zugänglich eingerichtet sind.
Weitere Details zur Zugänglichkeit der Wahlbüros
Parlamentswahlen
"Luxemburg wählt sein Parlament" ist Teil der Reihe Check Politik. Das Heft ist für alle Menschen, die sich über die Parlamentswahlen informieren möchten. Es ist so geschrieben, dass es leichter zu lesen ist.
Grundsätze und Durchführung von Wahlen in einfacher Sprache
Wie wird gewählt?
Sie haben die Möglichkeit im Wahlbüro oder per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben.
Wählen im Wahlbüro
Wahl-Bezirk Zentrum
Lesen Sie die Anweisungen zur Wahl im Wahlbüro
Wahl-Bezirk Osten
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Wahl-Bezirk Norden
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Wahl-Bezirk Süden
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Briefwahl
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