Wie viele Abgeordnete sind bei den Parlamentswahlen zu wählen?
Die Zahl der zu wählenden Abgeordneten hängt vom Bezirk ab, in dem der Wähler seinen Wohnsitz hat. Die Anzahl der Abgeordneten wurde wie folgt festgelegt:
- Bezirk Süden: 23 Abgeordnete;
- Bezirk Zentrum: 21 Abgeordnete;
- Bezirk Norden: 9 Abgeordnete;
- Bezirk Osten: 7 Abgeordnete.
Muss ich wählen?
Für alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wähler besteht Wahlpflicht. Alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wähler erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung und müssen zur Wahl erscheinen. Wähler, die älter als 75 Jahre sind, müssen nicht zur Wahl erscheinen, selbst wenn sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Muss ich als Luxemburger mit Wohnsitz im Ausland wählen?
Luxemburger mit Wohnsitz im Ausland sind nicht verpflichtet, an der Wahl teilzunehmen. Sie können jedoch per Briefwahl an den Parlamentswahlen teilnehmen, wenn sie diese beantragen.
Was muss ich tun, wenn ich am Wahltag nicht wählen gehen kann?
Wähler, die nicht an der Wahl teilnehmen können, müssen dem territorial zuständigen Staatsanwalt ihre Abwesenheitsgründe mitteilen und entsprechende Belege vorlegen. Nicht begründete Abwesenheiten werden mit einer Geldstrafe bestraft. Im Wiederholungsfall erhöht sich die Strafe.
Von Rechts wegen entschuldigt sind:
- Wähler, die zum Zeitpunkt der Wahl in einer anderen Gemeinde wohnen als derjenigen, in der sie zur Wahl aufgerufen wurden;
- Wähler, die das 75. Lebensjahr vollendet haben.
Besteht die Möglichkeit zu einer Stimmabgabe durch Vertretung?
Nein, in den Wählerverzeichnissen eingetragene Wähler können sich nicht vertreten lassen.
Ist die elektronische Stimmabgabe in Luxemburg zugelassen?
Nein, die elektronische Stimmabgabe ist in Luxemburg nicht zugelassen.
Welche Folgen hat eine Nichtteilnahme an den Wahlen (Geldstrafen)?
Kommt es zum ersten Mal zu einer nicht begründeten Abwesenheit, kann diese mit einer Geldstrafe von 100 bis 250 Euro bestraft werden. Bei einer erneuten nicht begründeten Abwesenheit innerhalb von fünf Jahren nach der Verurteilung beträgt die Geldstrafe 500 bis 1.000 Euro.
Wann gilt ein Stimmzettel als ungültig?
Folgende Stimmzettel sind ungültig: Stimmzettel, auf denen mehr Stimmen abgegeben wurden, als Mitglieder zu wählen sind; Stimmzettel, deren Form und Größe verändert wurden; Stimmzettel, in denen sich ein Zettel oder ein anderer Gegenstand befindet; Stimmzettel, die aufgrund eines Zeichens, einer Streichung oder einer sonstigen gesetzlich unzulässigen Markierung die Identität des Wählers erkennen lassen könnten. Ungültige Stimmzettel werden bei der Ermittlung der Stimmenzahl nicht berücksichtigt.