Ich bin nicht Luxemburger, sondern EU-Staatsangehöriger und habe bei den letzten Europawahlen gewählt. Muss ich mich erneut eintragen?
Ausländische Staatsangehörige, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurden, bleiben dort unter den gleichen Bedingungen wie luxemburgische Wähler eingetragen, bis sie ihre Streichung aus dem Verzeichnis beantragen oder von Amts wegen daraus gestrichen werden, weil sie die Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts nicht mehr erfüllen. Für alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen EU-Staatsangehörigen besteht Wahlpflicht.
Kann ich mich als im Großherzogtum ansässiger EU-Staatsangehöriger aus dem Wählerverzeichnis streichen lassen?
Nichtluxemburgische EU-Staatsangehörige können eine Streichung aus den Wählerverzeichnissen beantragen. Hierzu müssen sie sich an ihre Wohnsitzgemeinde wenden. Falls sie die Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts nicht mehr erfüllen (Umzug), werden sie von Amts wegen aus den Wählerverzeichnissen gestrichen. Für Luxemburger besteht Wahlpflicht.
Ist eine Doppeleintragung möglich?
Im Großherzogtum ansässige EU-Staatsangehörige, die in Luxemburg in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind, können nicht (per Briefwahl) an den Europawahlen in ihrem Herkunftsland teilnehmen.