Welche Fristen sind bei der Beantragung der Briefwahl für die Europawahlen zu beachten?
Falls die Wahlbenachrichtigung an eine Adresse im Großherzogtum Luxemburg zuzustellen ist, muss der Antrag frühestens 12 Wochen und spätestens 25 Tage vor dem Tag der Wahl elektronisch erfolgen oder auf dem Postweg beim Bürgermeister- und Schöffenrat eingehen; andernfalls ist der Anspruch verwirkt.
Falls die Wahlbenachrichtigung an eine Adresse im Ausland zuzustellen ist, muss der Antrag spätestens 40 Tage vor dem Tag der Wahl erfolgen.
Muss ich wählen?
Für alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wähler besteht Wahlpflicht. Alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wähler erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung und müssen zur Wahl erscheinen. Wähler, die älter als 75 Jahre sind, müssen hingegen nicht zur Wahl erscheinen, selbst wenn sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Besteht die Möglichkeit zu einer Stimmabgabe durch Vertretung?
Nein, in den Wählerverzeichnissen eingetragene Wähler können sich nicht vertreten lassen.
Wann sind die Wahllokale geöffnet?
Die Wähler können ihre Stimmen zwischen 8.00 Uhr morgens und 14.00 Uhr nachmittags abgeben.
Ich bin nicht Luxemburger, sondern EU-Staatsangehöriger und habe bei den letzten Europawahlen gewählt. Muss ich mich erneut eintragen?
Ausländische Staatsangehörige, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurden, bleiben dort unter den gleichen Bedingungen wie luxemburgische Wähler eingetragen, bis sie ihre Streichung aus dem Verzeichnis beantragen oder von Amts wegen daraus gestrichen werden, weil sie die Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts nicht mehr erfüllen. Für alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen EU-Staatsangehörigen besteht Wahlpflicht.