Nichtluxemburgische Wähler

Ich bin Nichtluxemburger und habe bei den letzten Kommunalwahlen gewählt. Muss ich mich erneut eintragen?

Wurde ein ausländischer Wähler in die Wählerverzeichnisse eingetragen, bleibt er dort unter den gleichen Bedingungen wie luxemburgische Wähler eingetragen (bei einem Umzug ist eine erneute Eintragung in die Wählerverzeichnisse demnach nicht erforderlich), bis er seine Streichung beantragt oder von Amts wegen gestrichen wird, weil er die Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts nicht mehr erfüllt.

Kann ich mich als im Großherzogtum ansässiger ausländischer Wähler aus dem Wählerverzeichnis streichen lassen?

Wähler, die aus den Wählerverzeichnissen gestrichen werden möchten, müssen dies schriftlich unter Beilegung einer Fotokopie eines Ausweispapieres (Personalausweis oder Reisepass) beim Bürgermeister- und Schöffenrat beantragen.

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